Immobilienbewertung durch unabhängige zertifizierte Gutachter für Wertermittlung

Unsere Philosophie zeichnet sich durch Professionalität und Transparenz aus. Gemäß der Ethik unserer Berufsvereinigung stehen Neutralität und Unabhängigkeit an erster Stelle. Maßgeschneidert an Ihre Anforderungen fertigen wir jedes Gutachten individuell an. Die Grundlage bilden intensive Markt- und Standortrecherchen, sowie unser umfangreiches gutachtliches Wissen und der Einsatz von entsprechenden Bewertungsmethodiken.

Basis für die Preisfindung sollte ein unabhängiges Gutachten sein.

Es ist wichtig, den Wert einer Immobilie möglichst genau zu bestimmen, denn für den Käufer ist es eine Entscheidung fürs Leben, verbunden mit einem hohen finanziellen Einsatz und den entsprechenden Risiken. Anders sieht das ein Verkäufer: er möchte das Maximale an Verkaufserlösen herausholen. Die Grundregel lautet: eine Immobilie ist immer so viel wert, wie ein Verkäufer dafür haben- und ein Käufer dafür ausgeben will. D.h., es gibt keinen „richtigen“ Preis. Emotionen und Marktlage spielen eine entscheidende Rolle bei der Preisfindung. Um den zu finden, ist ein unabhängiges und neutrales Gutachten die wichtigste Grundlage. Einflussfaktoren sind unter anderen die örtlichen Lage, die Größe, die Bauart, der Zustand und die Verkehrsanbindung.

Wie wichtig eine verlässliche Immobilienbewertung ist, zeigen die nachfolgenden Fälle:

  • Bei Ankauf und Verkauf ist das Gutachten zur Immobilienwertermittlung eine Entscheidungshilfe und Richtwert für den Verkaufs- und Kaufpreis. Sie ist eine neutrale Position für Käufer und Verkäufer, ein Wert, um den es zu verhandeln gilt.

  • Im Erbfall spielt die Wert-Ermittlung hinsichtlich der Erbschaftssteuer eine ganz entscheidende Rolle. Denn der Freibetrag richtet sich nach dem Marktwert der Immobilie und dem Verwandtschaftsgrad des Erben zum Erblasser.

  • Zur Vorbereitung einer Schenkung ist zur gerechten Verteilung unter den Beschenkten eine Wertermittlung unumgänglich

  • Bei einer Scheidung spielt eine im Zugewinn befindliche Immobilie eine große Rolle bei der Aufteilung des Vermögens.

WARUM SIE UNS BRAUCHEN

Die sicherste Variante eine eigene Immobilie zu bewerten ist die, einen Sachverständigen für Wertermittlung zu beauftragen. Eine mündliche Aussage ist schon für wenig Geld zu bekommen. Ein schriftliches und ausführliches Marktwertgutachten ist aufwändiger, allerdings erkennen Ämter, insbesondere Finanzämter, in der Regel nur ein von einem unabhängigen zertifizierten Sachverständigen erstelltes Gutachten an – im Gegensatz zu Makler-Gutachten. Man ist also gut beraten, einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen.

Im Vorfeld beraten wir Sie ausführlich über die Vorgehensweise und die entsprechenden Anwendungen verschiedener Verfahren. Angemessen an Ihren persönlichen Bedarf erstellen wir für Sie daraufhin Ihr Gutachten bzw. Wertermittlungen als

  • Wertindikationen

  • Kurzgutachten

  • Marktwertgutachten

  • Beleihungswertgutachten

  • Gutachten bei Scheidung

  • Gutachten bei Schenkung

  • Gutachten bei Erbschaft

  • Gutachten für steuerliche Zwecke (z.B. Erbfälle nach dem Erbschaftssteuergesetz)

  • Gutachten für An- und Verkäufe privater und gewerblicher Kunden

Ihr persönliches und unabhängiges Gutachten

Mit Hilfe verschiedener Bewertungsverfahren und Analysen erstellen wir Ihr Gutachten so, dass es für Sie plausibel und nachvollziehbar ist. Wir ermitteln für Sie die Werte für

Wohnimmobilien

Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen

Gewerbeimmobilien

Bürohäuser, Fachmärkte, Logistikimmobilien.

Teilweise in Kooperationen.

Gemischte Nutzung

Wohn- und Geschäftshäuser

Ein ganzes Portfolio

bestehend aus mehreren verschiedenen Objekten.

Teilweise in Kooperationen.

UNSER LEISTUNGSVERSPRECHEN

Hingabe und Leidenschaft, Professionalität und Zuverlässigkeit. Diese Werte zeichnen uns aus. Darauf können Sie sich verlassen.

Wir halten uns an die Berufsgrundsätze für zertifizierte Sachverständige (HypZert):
  1. Verhalten: Gutachter handeln immer im Rahmen der Berufsgrundsätze.
  2. Selbstverpflichtung: Verpflichtung, Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen anzufertigen sowie gemäß für den jeweiligen Auftraggeber geltenden gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen und Anweisungen.
  3. Fachliche Kompetenz und Seriosität: es dürfen nur Aufträge angenommen werden, für deren Bearbeitung die erforderlichen Fähigkeiten, Fachkompetenz und Erfahrungen vorhanden sind. Es dürfen insbesondere nur dann Aufträge angenommen werden, wenn der Gutachter die jeweiligen landesspezifischen Regelungen (vor allem rechtlicher und technischer Art) sowie den regionalen Immobilienmarkt kennt. Zertifizierte Gutachter bilden sich regelmäßig weiter.
  4. Objektivität, Neutralität, Eigenverantwortlichkeit: zertifizierte Gutachter sind grundsätzlich eigenverantwortlich tätig und akzeptieren in Ausübung ihrer Tätigkeit keine Einschränkung ihrer Unabhängigkeit. Gutachten werden unvoreingenommen und objektiv nach bestem Wissen und Gewissen erstellt.
  5. Vertraulichkeit: Einhaltung von Datenschutzbestimmungen und Bankgeheimnis (öffentlich-rechtlich, strafrechtlich, unternehmensintern). Vertrauliche Behandlung aller internen Vorgänge, Informationen und Daten, von denen der Gut- achter im Rahmen seiner Tätigkeit durch den Auftraggeber erfährt. Verwendung der Daten ausschließlich für das beauftragte Gutachten. Auftragsbezogene Unterlagen werden nicht an Dritte weitergegeben und nach Projektende an  den Auftraggeber zurückgegeben.
  6. Interessenkonflikte: bei Interessenkonflikten müssen dem Auftraggeber sofort alle relevanten Fakten schriftlich offengelegt werden.
  7. Überwachung und Sanktionen: die Einhaltung der Berufsgrundsätze wird durch die Zertifizierungsstelle überwacht.

Für eine solide Einarbeitung zur Erstellung Ihres Gutachtens sind folgende Unterlagen für uns erforderlich:

  • aktueller Grundbuchauszug (ohne Abt III)

  • Unterlagen zum Gebäude

  • Angaben zu Sanierungen und Modernisierungen

  • Angaben zu verdeckten Bauwerksschäden

  • aktuelle Aufstellung der Mieten,

  • aktuelle Aufstellung der Bewirtschaftungs- und Betriebskosten,

  • (z.B. Holzschutz – Baugrundgutachten),

  • Berechnung der Wohn- und/ oder Nutzflächen,

  • Berechnung der Brutto-Grundflächen und/ oder des Brutto-Rauminhaltes (nach DIN 277)

Bei Wohn- und Teileigentum zusätzlich:

  • Aufteilungsplan, Abgeschlossenheitsbescheinigung, Teilungserklärung, Wohngeldabrechnung,

Bei Vorhandensein von Rechten und Belastungen zusätzlich: Eintragungsbewilligungen, Erbbaurechtsverträge etc.,

  • Je nach Standort Auszug aus der Liegenschaftskarte,

  • Auskunft aus dem Altlastenverzeichnis